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   RG, 07.10.1937 - 5 D 364/37   

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RG, 07.10.1937 - 5 D 364/37 (https://dejure.org/1937,4)
RG, Entscheidung vom 07.10.1937 - 5 D 364/37 (https://dejure.org/1937,4)
RG, Entscheidung vom 07. Oktober 1937 - 5 D 364/37 (https://dejure.org/1937,4)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist für die Schuldfrage die irrtümliche Annahme des Täters wesentlich, es schließe den Tatbestand der Beleidigung aus, wenn ein Mädchen unter achtzehn Jahren damit einverstanden ist, daß er an ihr unzüchtige Handlungen vornimmt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 71, 349
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 14.05.1986 - 3 StR 504/85

    Beleidigung durch nicht tatbestandsmäßige sexuelle Handlungen

    Hierbei hat es insbesondere auf das Alter des Mädchens und dessen Verständnis für den Wert der Wahrung der Geschlechtsehre abgestellt (z.B. RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179).
  • BGH, 12.11.1953 - 3 StR 713/52
    Anders kann es sein, wenn ein Mädchen in fortgeschrittener Entwicklung die Bedeutung der Tat als einer Unzuchtshandlung und den Begriff der Geschlechtsehre erfaßt hat und erkennt, daß die Duldung einer unzüchtigen Handlung oder die Einwilligung in eine solche die Preisgabe der Geschlechtsehre in sich schließen kann (RGSt 71, 349).
  • BGH, 17.12.1954 - 1 StR 178/54

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179),der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl BGHSt 5, 362; ferner die Urteile des erkennenden Senats 1 StR 222/52 vom 8. Juli 1952 und 1 StR 472/53 vom 27. Oktober 1953), kann in dem Einverständnis eines jugendlichen Mädchens mit einer unzüchtigen Handlung nur dann ein beachtlicher, den Tatbestand der tätlichen Beleidigung ausschliessender Verzicht auf die Geschlechtsehre gefunden werden, wenn das Mädchen nicht nur die Bedeutung der Tat als einer unzüchtigen Handlung, sondern auch den Begriff der Geschlechtsehre voll erfasst und weiter erkannt hat, dass die Duldung einer unzüchtigen Handlung oder die Einwilligung in eine solche die Preisgabe der Geschlechtsehre in sich schliesst.

    Darauf, ob das Mädchen das Verhalten des Angeklagten als Beleidigung empfunden hat, kann es entgegen der Annahme der Revision nicht ankommen (u.a. RGSt 70, 245, 250; 71, 349, 350; 75, 179, 183).

  • BGH, 24.04.1961 - III ZR 45/60

    Rechtsnatur der Einwilligung in eine Rechtsgutverletzung

    Das alles entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. RGSt 41, 392; 62, 190; 71, 349; BVerfGE 10, 303; BGHSt 4, 88; 5, 362; 6, 232; BGHZ 29, 33; 34, 20 und BGH VI ZR 189/59 vom 14. März 1961 = NJW 1961, 655, zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BGH, 28.10.1955 - 2 StR 194/55
    Diese rechtliche Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179), die vom Bundesgerichtshof übernommen worden ist (vgl ua Urteil des erkennenden Senats 2 StR 207/54 vom 7. Januar 1955).
  • BGH, 04.05.1965 - 1 StR 123/65

    Revision auf Grund fehlender Prüfung einer Beleidigung bei Begehung eines

    Denn in der Einwilligung eines noch nicht 18 Jahre alten Mädchens in eine unzüchtige Handlung ist nur dann ein Verzicht auf die Geschlechtsehre zu finden, wenn das Mädchen nicht nur die Bedeutung der Tat als unzüchtige Handlung erfaßt, sondern auch das Wesen der Geschlechtsehre begriffen hat und erkennt, daß die Duldung einer solchen Handlung oder die Einwilligung in sie die Preisgabe der Geschlechtsehre in sich schließen kann (RGSt 41, 392; 45, 344; 60, 34; 71, 349; 75, 179; BGHSt 5, 362 und zahlreiche andere unveröffentlichte Entscheidungen des Bundesgerichtshofs).
  • BGH, 25.07.1962 - 2 StR 218/62

    Strafbarkeit wegen Beleidigung - Belehrung über ein Auskunftsverweigerungsrecht -

    Allerdings ist nicht entscheidend, wie die Strafkammer meint, ob das Flächen trotz eines etwaigen vorhergehenden geschlechtlichen Verkehrs noch als unbescholten anzusehen ist; denn sein Verzicht auf die Geschlechtsehre setzt voraus, daß es nicht nur die Bedeutung der Tat als unzüchtig, sondern auch den Begriff der Geschlechtsehre erfaßt und erkennt, daß es diese durch die Duldung der unzüchtigen Handlung oder die Einwilligung in eine solche preisgibt (RGSt 71, 349).
  • BGH, 07.05.1953 - 3 StR 605/52

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Verführung zur Gestattung des Beischlafs -

    Hätte der Angeklagte das Mädchen irrig für älter gehalten und deshalb eine wirksame Einwilligung in die Verletzung ihrer Geschlechtsehre angenommen, so könnte er wegen Irrtums im Sinne des § 59 StGB entschuldigt sein (RGSt 71, 349; 75, 179).
  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 222/52

    Rechtsmittel

    Die Ausführungen bieten dem Senat keinen Anlass, von der gefestigten Rechtsüberzeugung des Reichsgerichts abzugehen, nach der in dem Einverständnis eines jugendlichen Mädchens mit einer unzüchtigen Handlung nur dann ein beachtlicher, den Tatbestand der tätlichen Beleidigung nach § 185 StGB ausschliessender Verzicht auf die Geschlechtsehre gefunden werden kann, wenn es nicht nur die Bedeutung der Tat als einer unzüchtigen Handlung, sondern auch den Begriff der Geschlechtsehre erfasst und weiter erkannt hat, dass die Duldung einer unzüchtigen Handlung oder die Einwilligung in eine solche die Preisgabe der Geschlechtsehre in sich schliessen kann (u.a. RGSt 60, 34; 71, 349; 75, 179).
  • BGH, 26.06.1952 - 3 StR 1180/51

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 71, 349; 75, 179),an der festzuhalten ist, enthält die Zustimmung eines noch nicht 18jährigen Mädchens bei unzüchtigen Handlungen an seinem Körper in der Regel noch keinen Verzicht auf seine Geschlechtsehre.
  • BGH, 26.07.1951 - 2 StR 297/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 353/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.03.1955 - 3 StR 25/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.01.1955 - 2 StR 207/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.09.1954 - 2 StR 38/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.10.1953 - 1 StR 472/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.12.1960 - 1 StR 447/60

    Beleidigung durch unzüchtige Berührungen - Beurteilung der irrtümlichen Annahme

  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 691/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.01.1956 - 2 StR 382/55

    Rechtsmittel

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